Niedrigenergiehaus
Energieausweis
Der Energiepass ist nur noch eine umgangsprachliche Bezeichnung für den offiziellen Energieausweis für jedes einzelne Gebäude.
Der Energieausweis dokumentiert die Bewertung von Gebäuden unter energetischen Gesichtspunkten.
Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Urkunde, die in der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) definiert wird.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Gebäude nach dem Energieausweis zu bewerten:
- auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs
- auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs
Nach dem Energiebedarf:
Werden Energieausweise für Neubauten oder Änderung von Gebäuden erstellt, hat dies grundsätzlich auf Basis des errechneten Energiebedarfs zu erfolgen.
Nach dem gemessenen Verbrauch:
Auf dieser Grundlage können Energieausweise für bestehende Gebäude erstellt werden.
Dabei ist der Energieverbrauch pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (also Wohnung + Wände) anzugeben, d.h. Bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten und beheiztem Keller darf die Wohnfläche mit einem Faktor von bis zu 1,35 multipliziert werden, darunter mit dem Faktor 1,2.
Um eine Vergleichbarkeit der Daten zu ermöglichen, müssen diese witterungsbereinigt ausgewiesen werden.
Probleme mit Ungenauigkeiten:
Da beim Verbrauchsausweis der Warmwasserenergieverbrauch nicht zwingend berücksichtigt werden muss, können schon durch diesen fehlenden Energieposten Abweichungen von bis zu 100 % möglich sein:
Hier gilt es das "Kleingedruckte" genau zu lesen und zu bewerten.
Desgleichen bei:
- Wohngebäuden mit Fernwärmeheizung oder
- für kleine Wohneinheiten,
bei denen das Heizverhalten der jeweiligen Bewohner das Ergebnis stark beeinflusst.
Der Vergleich von Bedarfsausweisen mit Verbrauchsausweisen ergibt für den Verbrauchsausweis fast immer günstigere Ergebnisse (Vergleichsgrößen Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert):
Dies liegt u.a. daran, dass die Wärmeverluste durch Gebäudeundichtigkeiten von der EnEV sehr hoch - zu hoch - veranschlagt werden und dadurch der Verbrauchsausweis schon von vornherein einen besseren Wert ergibt.
Die Ermittlung des Energieverbrauches erfolgt auf Basis des unteren Heizwerts.
Da bei moderner Heizungstechnik meist Brennwerttechnik zum Einsatz kommt, entsteht eine scheinbare Ersparnis (bis zu -11 % bei Erdgasheizung) !
Die EnEV geht mit ihrer Umrechnung vom Gebäudevolumen auf die Gebäudenutzfläche bei Wohngebäuden von einer festen Geschosshöhe aus - damit sind falsch berechnete Werte vorprogrammiert:
Wohngebäude mit hohen Geschossen erreichen dadurch scheinbar bessere Werte als Gebäude mit niedrigen Geschossen. Die Unterschiede können hier über 40 % betragen.
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude berücksichtigt dies, hier ist die Energiebezugsfläche die Nettogrundfläche.
Die Zuordnung der Klimafaktoren zu Postleitzahlgebieten erfolgt nach einer Systematik, die mit den Klimazonen nach DIN EN 12831 nicht in Einklang stehen (Siehe Regeln für Energieverbrauchskennwerte unter Weblinks). Gebäude in Nachbarorten zur gleichen Klimazone gehörig unterscheiden sich dadurch teilweise um 30 %.
Das sind die Energiestandards:
| Typ | Anforderungen |
| Niedrigenergiehaus | höchstens 70 kWh/(m⊃2;) Heizwärmebedarf nach der Energieeinparverordnung (EnEV) am 1. 2. 2002 in Deutschland eingeführten Energieeinsparverordnung (EnEV). |
| kfw60-Haus | Der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung" liegt bei weniger als 60 kWh/(m⊃2;), der Flächenbezugswert ist die Gebäudenutzfläche, nicht die Wohnfläche ! Bei KfW-60-Häusern muss der sog. spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) künftig – unabhängig von der Wahl der Heizungsanlage – immer mindestens 30 % unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen. |
| kfw40-Haus | Der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung liegt bei weniger als 40 kWh/(m⊃2;), der Flächenbezugswert ist die Gebäudenutzfläche = Wohnfläche + Wände. Bei KfW-40-Häusern muss der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) immer mindestens 45 % unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen. |
| Passivhaus | Heizwärmebedarf weniger als 15 kWh/(m⊃2;), Primärenergiebedarf inkl. Haushaltstrom unter 120 kWh/(m⊃2;), der Flächenbezugswert ist in diesem Fall die beheizte Wohnfläche. |
| X-Liter-Haus | Hier ist der Heizöl-Bedarf gemeint. Eine sehr konkrete und werbewirksame, allerdings auch sehr ungenaue Einstufung des Energieverbrauchs. Oft wird für Niedrigenergiehäuser als 3-Liter-Häuser geworben, dieser Wert ist aber nur mit sorgfältiger Planung und umfangreichen Maßnahmen zu erreichen. Ein Passivhaus (nach o.g. Standard) kommt im Jahr mit weniger als 1,5 l/(m²) für die Heizung aus. |
| Nullenergiehaus | Im Jahresdurchschnitt wird kein Netto-Energiebezug von außen benötigt. |



